AGB
Angebote, Kostenvoranschläge

II. Angebote, Kostenvoranschläge

2.1

Angebote von FJD verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn FJD dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Kostenvoranschläge, Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Anwendungsdokumentation) überlassen hat. An Kostenvoranschlägen, Anwendungsdokumentationen und anderen Unterlagen behält sich FJD seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von FJD Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn ein Vertragsschluss mit dem Kunden nicht zustande kommt, FJD unverzüglich zurückzugeben.

2.2

Bestellungen von Software gelten als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. FJD ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei FJD anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Software an den Kunden erklärt werden.

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Angebote, Kostenvoranschläge

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