IV. Leistungen von FJD
Die Leistungen von FJD im Rahmen der Überlassung von Software beinhalten nicht die Lieferung von neuen Programmversionen der Software, die Softwareinstallation, kundenindividuelle Anpassungen, Schulungen, Anweisungen, Einsatzvorbereitung noch sonstige über die Überlassung der Software hinausgehende Beratungs- bzw. Werkleistung. Sämtliche der zuvor genannten Leistungen erbringt FJD nur gegen zusätzliche Vergütung im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
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