AGB
Mitwirkungspflichten des Kunden

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1

Im Programmschein bzw. in der Auftragsbestätigung von FJD oder in der Anwendungsdokumentation der jeweiligen Software ist die für einen ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb der Software vorausgesetzte Hardware- und Softwareumgebung (Mindest-Taktfrequenz des Prozessors, Speicherplatz, Betriebssystem, etc.) verbindlich festgehalten. Es ist Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Hardware- und Softwareumgebung zu sorgen.

6.2

Der Kunde ist vor Inbetriebnahme der Software dazu angehalten, alle Funktionen der Software unter der kundenseitigen Hardware- und Softwareumgebung zu testen. Ebenso hat der Kunde die Mängelfreiheit der Datenträger und der Anwendungsdokumentation bei Übergabe zu untersuchen. Werden vom Kunden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich FJD mitzuteilen.

6.3

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Software sowie die Anwendungsdokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren.

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Mitwirkungspflichten des Kunden

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