XIII. Schlussbestimmungen
13.1
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung werden die Vertragsparteien durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Die vorstehende Regelung ist entsprechend auf Lücken anzuwenden.
13.2
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ("HGB") ist, gilt der im Handelsregister eingetragene Sitz von FJD als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu einem Kunden ergeben. FJD bleibt jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Für die Rechtsbeziehung zwischen FJD und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG").
13.3
Der Kunde und FJD verpflichten sich, keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung dieses Vertrages und eventuell hiermit verbundener Verträge abzuwerben bzw. einzustellen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung und Zustimmung von beiden Parteien vor.
13.4
Jede Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen bedarf der Schriftform. Elektronische Dokumente, wie z. B. e-Mail, ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes wahren die Schriftform nicht.
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