AGB
Rechtevorbehalt, Eigentumsvorbehalt

VIII. Rechtevorbehalt, Eigentumsvorbehalt

8.1

FJD ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Softwareprogrammen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte an der lizenzierten Software bei FJD.

8.2

Bei einer Lieferung von Software ist FJD bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Lizenzgebühren, berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Softwarelizenzpreis nicht, darf FJD diese Rechte nur geltend machen, wenn FJD dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.3

Der Kunde hat bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut FJD sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die vorbehaltenen Rechte von FJD zu unterrichten.

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Rechtevorbehalt, Eigentumsvorbehalt

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